Carmen A. Rieger und das Team der ImmoService GmbH
Trotz der Trauer sind Hinterbliebene verpflichtet, bereits innerhalb der ersten Tage nach dem Todesfall viele Dinge zu regeln. Rationale Entscheidungen zu treffen, fällt in so einer Lebenskrise schwer. Wir unterstützen Sie beim Thema Immobilienerbschaft und schaffen Ihnen und Ihrer Familie Raum und Zeit in der Trauerphase.
ERBE ANNEHMEN ODER AUSSCHLAGEN
Der Erbe erhält das Vermögen des Erblassers als Ganzes, d. h. neben Vermögensgegenständen betrifft dies auch Kredite, Bürgschaften oder Schulden, für die der Erbe mit seinem eigenen Vermögen haftet. Bei einer unübersichtlichen Erbschaft wird durch eine Nachlassverwaltung eine Gläubigerbefriedigung sichergestellt und zugleich eine Haftung der Erben für den Nachlass beschränkt. Ist das Vermögensrisiko für den Erben zu groß, kann er die Erbschaft ablehnen. Beachten Sie: Spätestens sechs Wochen nach Testamentseröffnung muss die Entscheidung stehen.
MITERBEN AUSZAHLEN
Klären Sie vor der Annahme der Erbschaft, ob es Miterben gibt. Wenn Sie die geerbte Immobilie behalten und Ihre Miterben auszahlen möchten, benötigen Sie den Verkehrswert, also den Marktwert, den die Immobilie zum Zeitpunkt des Erbfalls erzielt hätte. Ein geprüfter Sachverständiger kann diesen ermitteln. Prüfen Sie anschließend Ihre finanziellen Möglichkeiten zur Auszahlung der Miterben und Miterben und berücksichtigen Sie ggf. auch die Erbschaftssteuer.
EIGENNUTZUNG DER IMMOBILIE
Bevor Sie die Immobilie zur Eigennutzung verwenden, klären Sie, ob diese zu Ihrer Lebensplanung und Ihrer aktuellen Lebenssituation passt. Die evtl. nötigen Umbau und Renovierungsmaßnahmen sollten genau berechnet und mit dem finanziellen Budget verglichen werden. Hierbei sind ggf. auch die Verpflichtungen aus der Energieeinsparverordnung zu berücksichtigen.
VERMIETUNG DER IMMOBILIE
Bei geerbten Einfamilienhäusern und Grundstücken ist eine Vermietung selten rentabel, da hohe Instandhaltungskosten die Rendite schmälern. Bei Mehrfamilienhäusern und Eigentumswohnungen ist dies besser umsetzbar. Dies muss man im Detail bewerten.
VERKAUF DER IMMOBILIE
Oft ist der Immobilienverkauf die einzige Möglichkeit, um bestehende Streitigkeiten in der Erbengemeinschaft zu beenden. Damit der Immobilienverkauf erfolgreich wird, sollte bereits vor Verkaufsbeginn ein professioneller Immobilienmakler hinzugezogen werden. Ein Gutachten gehört dazu.
TEILUNGSVERSTEIGERUNG DER IMMOBILIE
Jeder Erbe hat das Recht, seinen Immobilienanteil zu veräußern. Sollte keine Einigkeit in der Erbengemeinschaft zu Stande kommen, kann eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragt werden. Diese Möglichkeit sollte genau überlegt werden, da sie häufig mit hohen Kosten und großen Vermögensverlusten für alle Beteiligten verbunden ist.
Lassen Sie sich bei der Regelung Ihrer Immobilienerbschaft von einem erfahrenen Experten unterstützen und beraten – so sichern Sie Ihr Vermögen und belasten.
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